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Das Sicherheitsdatenblatt

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Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein strukturiertes Dokument, das Informationen über die Risiken eines gefährlichen Stoffes oder Gemischs enthält. Das SDB ist die Methode, um Kunden über gefährliche Stoffe und Gemische zu informieren. Das SDB ergibt sich aus den Verpflichtungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).

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Links und Dokumentation:

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  • Für welche Produkte ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?
    Ein Sicherheitsdatenblatt ist obligatorisch für: (ein Produkt, das) einen Stoff oder ein Gemisch enthält, das die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß CLP erfüllt. (ein Produkt, das) einen Stoff enthält, der persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist (ein Produkt, das) einen Stoff enthält, der in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgeführt ist ​ Ein Sicherheitsdatenblatt ist nicht obligatorisch für: Bestimmte Produktgruppen, die von REACH ausgenommen sind, darunter Kosmetika, Lebensmittel und Medikamente Gegenstände, die gefährliche Stoffe enthalten, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie bei „normalem“ Gebrauch in die Umwelt gelangen, wie z. B. Batterien. Produkte, die ausschließlich an Verbraucher verkauft werden Vor Ort zusammengestellte Produkte, wie zum Beispiel „maßgeschneiderte“ Mischfarben ​ Beispiele für Produkttypen mit Sicherheitsdatenblatt - Färben - Reinigungsmittel - Kleben - Flüssigbatterien - Sprays
  • Warum brauchen meine Kunden ein Sicherheitsdatenblatt?
    - Stellen Sie sicher, dass bei Inspektionen alle rechtlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. - Klassifizieren Sie, ob Ihre Produkte korrekt als Gefahrgut oder ungefährliches Gut eingestuft sind. Die Klassifizierung bestimmt, wie Produkte gelagert und transportiert werden - Bestimmen Sie, wie geeignete Maßnahmen zur Behandlung und Entsorgung ergriffen werden können, wenn ein Produkt in einem Geschäft oder Vertriebszentrum verschüttet wird oder ausläuft. - Stellen Sie Ihren professionellen Kunden Informationen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zur Verfügung
  • Warum muss ich für einige Artikel ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen?
    Im Rahmen von REACH müssen Sie im Allgemeinen keine Sicherheitsdatenblätter für Erzeugnisse bereitstellen. Viele Gegenstände, die absichtlich Stoffe freisetzen, gelten gemäß REACH als Stoffe oder Gemische in Behältern. Der Stoff als solcher oder im Gemisch im Behälter kann weiterhin registrierungspflichtig sein. Beispiele sind Tinte in einem Marker, Toner in einer Tonerkartusche, Farbe in einer Sprühdose. Wenn das Gemisch in einem solchen Artikel freigesetzt werden soll, ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. https://www.chemicalstoffengoedgeregeld.nl/veelzocht-vragen/zoeken/onderwerp/stoffen-voorwerpen
  • Wie alt darf ein Sicherheitsdatenblatt sein?
    - Innerhalb der letzten fünf Jahre erstellt oder aktualisiert - Die neuesten GHS/CLP-Informationen zur Gefahrenidentifizierung ​ ISA fordert Lieferanten alle zwei Jahre auf, die Gültigkeit zu bestätigen oder ein neues Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen.
  • Wie lange bin ich zur Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts verpflichtet?
    Wann liefern Sie? - Sie müssen das Sicherheitsdatenblatt bei der ersten Lieferung des Produkts vorlegen. - Danach gilt die Verpflichtung, das Sicherheitsdatenblatt 10 Jahre nach Lieferung zur Verfügung stellen zu können. ​
  • Was sollte in einem Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?
    Inhalt Erstellt mit allen 16 gesetzlich vorgeschriebenen Standard-SDB-Abschnitten
  • In welcher Sprache sollte das Sicherheitsdatenblatt verfasst sein?
    Das Sicherheitsdatenblatt muss in einer Amtssprache des/der Mitgliedstaaten(s) bereitgestellt werden, in dem/denen das Produkt, der Stoff oder die Mischung auf den Markt gebracht wird. ​ ISAs aktuelle Kundengruppe befindet sich in den Niederlanden und in Belgien, was bedeutet, dass Sicherheitsdatenblätter auf Niederländisch, Französisch und manchmal auch Deutsch bereitgestellt werden müssen, je nachdem, an welche Kunden Sie liefern.
  • Muss ich Sicherheitsdatenblätter kostenlos zur Verfügung stellen?
    Lieferanten müssen die Sicherheitsdatenblätter kostenlos zur Verfügung stellen. Das Gesetz erlaubt keine Gebührenerhebung. ​
  • Warum darf ich nicht auf eine Website verweisen?
    Das Sicherheitsdatenblatt (und ein etwaiges erforderliches Update) muss tatsächlich aktiv bereitgestellt werden und darf nicht nur passiv, beispielsweise im Internet, verfügbar gemacht oder nur auf Anfrage geliefert werden. Wenn also ein Sicherheitsdatenblatt einfach auf einer Website platziert wird oder eine E-Mail mit Verweis auf eine allgemeine Website gesendet wird, ist die Verpflichtung zur „Bereitstellung“ gemäß REACH nicht erfüllt. ​ ISA unterstützt Lieferanten auf vielfältige Weise bei der aktiven Belieferung und wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um eine geeignete Methode zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für beide Parteien zu finden.
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